vfdb 12-09/01 / DGUV 205-003 / VdS 3111
Brandschutzbeauftragte: Nachhaltige Wertschöpfung für Ihr Unternehmen
Die rechtlichen Anforderungen zur Besetzung der Funktion des Brandschutzbeauftragten sind nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht die Motivation, den Wert des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen zu nutzen: "Dafür zu sorgen, dass es möglichst nicht brennt und wenn doch, dann bitte so, dass kein Personen- und Sachschaden entsteht, Löscharbeiten möglich sind und das Unternehmen auch am nächsten Tag noch wettbewerbsfähig ist", sollte der Anspruch sein! 71% aller Unternehmen gehen nach einem Brandereignis in die Insolvenz. Unser Tipp: Gehören Sie zu den 29%!