...warum eine Kostenübernahme seitens der BG weder möglich noch sinnvoll ist...!
Wiederholt erreicht uns die Frage, ob die Kosten der Brandschutzhelferausbildung durch die Berufsgenossenschaften übernommen werden.
Die Frage ist nachvollziehbar, schließlich werden Kosten der Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer von der BG getragen – unter bestimmten Voraussetzungen!
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer läuft hingegen ganz klassisch nach dem Bestellerprinzip. Wer bucht, der zahlt. Doch warum wird hier auf den ersten Blick mit zweierlei Maß gemessen?
Die Antwort findet sich um Qualitätsmanagement. Die Ausbildung zum Ersthelfer ist einheitlich und abschließend geregelt. Die Berufsgenossenschaften geben den Umfang, die Tiefe und die Methodik der Ausbildung vor. Die Bildungsträger sind zertifiziert. Dies hat zur Folge, dass die Ausbildung unabhängig von der ausbildenden Stelle fast identisch verläuft. Wer sich an dieses Regelwerk hält, kann mit der Kostenübernahme durch die BG werben.
Genau dieser verbindliche Rahmen ist im betrieblichen Brandschutz, insbesondere bei der Brandschutzhelferausbildung nicht gegeben und auch nicht möglich.
Die DGUV Information 205-023 gibt zwar Mindestanforderungen vor, diese sind jedoch sehr geringgehalten. Auch wird der Umfang und die Tiefe nicht beschrieben. Die betrieblichen Besonderheiten können logischerweise ebenfalls nicht erwähnt werden. Zu speziell sind hier die einzelnen Punkte. Die ermittelte Brandgefährdung, Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung sowie Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept oder der Brandschutzordnung beeinflussen den Ausbildungsinhalt massiv.
In Summe ergibt sich ein Ausbildungsinhalt, der nicht mit einem externen und über alle Objekte hinweg standardisierten Qualitätsmanagement abgebildet werden kann. Folglich kann die BG keine Kosten übernehmen – sie wüsste ja nicht einmal wofür genau.
Daher gilt: Kostenübernahme Erste-Hilfe: ja! Brandschutz: nein!
John Lewen