... warum es bedingt erlaubt, aber unternehmerisch nicht sinnvoll ist.
Gerade in den letzten Jahren stieg die Nachfrage nach Webinaren und virtueller Aus- und Fortbildung stark an. In diesem Zuge trat auch die virtuelle Ausbildung von Brandschutzhelfern und ein Training mit Feuerlöschern über VR Geräte auf die Bildfläche.
Eine reine online Ausbildung zum Brandschutzhelfer klingt, gerade für Unternehmen mit Nutzung von HomeOffice, erstmal verlockend. Doch was sagt die DGUV dazu?
Auf Nachfrage bekamen wir folgende Antwort:
„Eine Erstausbildung von Brandschutzhelfern mit digitalen oder VR-Geräten ist nicht erlaubt. Ein Auffrischungskurs für Brandschutzhelfer kann über geeignete Geräte erfolgen“.
Klingt erstmal praktisch, ist aber gerade für die Unternehmen umständlich. Wir haben es bisher noch nicht erlebt, dass es einen Kurs gibt, in dem ausschließlich Mitarbeiter sitzen die schon ausgebildete Brandschutzhelfer sind und diesen nur als Auffrischung nutzen. In der Praxis ist dies meist eine bunte Mischung aus Erstausbildung und Fortbildung.
Weiterhin muss das VR-Gerät auch zum Teilnehmer kommen. Unterm Strich haben Sie dann wieder eine Präsenzveranstaltung, die jedoch statt dem echten Brandsimulator mit einer Leinwand oder einer VR-Brille arbeitet. Zusätzlich ist der mögliche Teilnehmerkreis stark eingeschränkt.
Wer neben dem Zertifikat auch noch echte Handlungskompetenz für seine Mitarbeiter sucht, wird mit der VR-Ausbildung sowie nicht glücklich. Ein echter Feuerlöscher mit 15Bar Rückstoß und die Wärmestrahlung vom Brandsimulator, lassen die Brandbekämpfung nochmal ganz anders wirken, als das es sich digital darstellen ließe.
Fazit: Ein reines Webinar „Ausbildung zum Brandschutzhelfer“ ist nicht möglich. Zertifikate über die Ausbildung sind nur gültig, wenn diese mit einem Feuerlöscher-Training am (echten!) Brandsimulator abgeschlossen wurde.
John Lewen