…und welchen Einfluss Home-Office und Desk-Sharing nehmen
Die Antwort auf die häufig gestellte Frage: „Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?“ wird in der Regel mit dem Verweis auf die ASR 2.2 begonnen und endet mit „… 5% der Mitarbeiter sind ausreichend“. Diese Antwort ist genauso verbreitet wie falsch.
Was fordert die ASR 2.2 genau? Im Wortlaut Folgendes:
„Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend.“
Die 5% stammen aus dem Nebensatz mit dem Hinweis auf normale Brandgefährdung. Diese als normal einzustufende Brandgefährdung lässt sich einer Büronutzung zuschreiben. Wenn wir es genau nehmen, aber auch nur ohne Gleitzeit und Home-Office.
Deutlich relevanter ist dabei der erste Satz Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Diese Aussage lässt sich kaum ausreichend hervorheben. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierende Brandschutzordnung bilden die Grundlage für die notwendige Anzahl. Die theoretischen 5% lassen sich in den seltensten Fällen mit der Realität vereinbaren – auch nicht im Rahmen einer Büronutzung.
Doch was sind dort die entscheidenden Kriterien? Während es in der Produktion mit Schichtbetrieb oder im Umgang mit Gefahrstoffen offensichtlich scheint, ist die Entscheidungsgrundlage über die Anzahl innerhalb von Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung nicht auf den ersten Blick gegeben. Home-Office und Desk-Sharing bringen an dieser Stelle dann zusätzliche Komplexität in die Fragestellung.
Interpretieren wir die ASR 2.2 einmal im Sinne des Autors, dann lautet der Satz wie folgt:
„…jederzeit fünf Prozent der Beschäftigten in einem Bereich, auf den die Brandschutzhelfer unmittelbar Zugriff haben.“
Es bringt keinen Mehrwert, die 5% an Brandschutzhelfern vorzuhalten, wenn diese gemeinsam in einem Büro im 2. OG sitzen. Es stehen ja auch nicht alle Feuerlöscher gesammelt in einem Bereich. Die gleichmäßige räumliche Abdeckung der Brandschutzhelfer ist das entscheidende Kriterium. Diese lässt sich entweder durch effiziente Verteilung oder eine höhere Ausbildungsquote erreichen. Rechnen wir noch Urlaub, Auswärtstermine, Krankheit und Fortbildung dazu, sind 5% signifikant zu wenig, um der Brandgefährdung zu begegnen.
Wenn dann noch die Komponenten Home-Office und Desk-Sharing ins Spiel kommen, werfen viele Brandschützer genervt das Handtuch. Unnötigerweise! Eine einfache und kostengünstige Variante ist folgende:
Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes, wird die Evakuierung von der Entstehungsbrandbekämpfung getrennt.
Heißt im Klartext: Ist kein Brandschutzhelfer vor Ort, übernimmt der nicht als Brandschutzhelfer ausgebildete Mitarbeiter die Evakuierung. Die Fähigkeit dazu lässt sich vollständig im Rahmen der jährlichen Brandschutzunterweisung vermitteln, welche auf diese Funktion abzielend inhaltlich ertüchtigt und im Umfang ausgebaut wird.
Eine separate Ausbildung zum Evakuierungshelfer, welche einige Anbieter bewerben, ist an dieser Stelle weder erforderlich noch notwendig.
Diese Evakuierungshelfer ersetzen in keinem Fall den Brandschutzhelfer. Sie sind jedoch ein wichtiger Baustein der Brandschutzorganisation, um auch bei geringer personeller Auslastung der Arbeitsstätte eine Evakuierung und den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
John Lewen