Die Richtlinien und Vorgaben für die Ausbildung und Fortbildung von Brandschützern sind beim Einsteigen in das Thema meist etwas undurchsichtig.
Beim Brandschutzhelfer ist es noch einfach. Die DGUV-Information 205-023 ist das einzig existierende Regelwerk zu diesem Lehrgang.
Komplexer scheint es beim Brandschutzbeauftragten zu werden.
Dort stoßen Sie auf die Regelwerke der DGUV (DGUV Information 205-003), die Richtlinie des VfdB mit der Bezeichnung (12/09-01) oder die VdS 3111 : 2021-12(03).
Die Anbieter der Aus- und Fortbildungen (wir eingeschlossen) werben in ihren Anzeigen ebenfalls mit einem oder allen dieser Regelwerke. Sozusagen als Qualitätsmerkmal.
Wichtig für Sie ist: Die Inhalte aller drei Regelwerke sind seit einigen Jahren deckungsgleich.
Die DGUV, der VfbD und der VdS haben sich in ihren Publikationen zu diesem Thema koordiniert und veröffentlichen den jeweils gleichen Inhalt.
Somit entspricht eine Ausbildung oder ein Zertifikat, das auf eines dieser Regelwerke verweist, auch zwangsläufig den anderen beiden.
Dies muss nicht extra ausgewiesen werden.
John Lewen