…und warum die offiziellen Regelwerke nur ein Teil der Wahrheit sind!
Im vorherigen FAQ Eintrag “Welche Richtlinie für welche Ausbildung Sie beachten müssen…”, haben wir die rechtlichen und offiziellen Regelwerke beschrieben.
Der Rahmen dieser Regelwerke ist einzuhalten, um ein gültiges Zertifikat zu erhalten. Punkt.
Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Die Funktion des Brandschutzhelfers ist in der Säule des organisatorischen Brandschutzes angesiedelt.
Die Brandschutzorganisation kann je nach Objekt sehr schlank oder umfangreich ausfallen.
Sollte sich Ihre Arbeitsstätte durch Gebäudeeigenschaften oder Art der Nutzung im Bereich des Sonderbaus befinden, ist die Brandschutzordnung in den Teilen B und C für die Ausbildung der Brandschutzhelfer erforderlich.
Die DGUV 205-023 fordert im Nebensatz auf S.10 der Richtlinie eine “längere Ausbildung für betriebsspezifische Besonderheiten” und die “Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich”.
Das bedeutet folgendes:
Die wesentlichen Bestandteile der Brandschutzorganisation, insbesondere die Abschnitte Evakuierung, Fluchtwege und Meldung, sind in die Ausbildung einzuarbeiten.
Diese Informationen können Sie Ihrer Brandschutzordnung nach DIN 14096 entnehmen.
Wenn Sie keine Brandschutzordnung vorliegen haben, raten wir dringend dazu, diese zu erstellen, erstellen zu lassen oder im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Sie auf diese verzichten können.
John Lewen