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Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Hamburg und S-H

nach DGUV 205-023 | An euren oder unseren Standorten (HafenCity + Henstedt-Ulzburg)

In 4 Stunden zum Brandschutzhelfer
In Deinem Betrieb oder in unseren Schulungsräumen in Hamburg (HafenCity) und Schleswig-Holstein
Umfangreiches Theorie- und Praxistraining
Schnellste Buchung mit geringem Aufwand
Brandschutzhelfer Zertifikat gemäß DGUV 205-023 & ASR A2.2
Rechtliche und tatsächliche Sicherheit

Grundlegende Fragen zum Brandschutzhelfer? Schau Dir unser Video an!

mehr als nur ein Training mit Feuerlöschern!

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Fragen zu unseren Brandschutzkursen? Hier gibt’s die Antworten

Schnelle Antworten auf die meisten Fragen

 

Nein, es gibt keinen Unterschied. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer eignet sich auch als Auffrischung oder Verlängerung der bestehenden Qualifikation. Eine separate Fortbildung ist nicht erforderlich.

 

 

Die Ausbildung kann Inhouse bei dir im Betrieb oder an unseren Standorten in Hamburg (Hafencity) und Henstedt-Ulzburg (bei Norderstedt) erfolgen. Für Einzelpersonen bieten wir offene Brandschutzkurse an unseren Schulungsorten an.

 

 

Ja, die Ausbildung erfüllt und übertrifft die Anforderungen der DGUV 205-023 und der ASR A2.2. Nach Abschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, wahlweise gedruckt oder als PDF.

 

 

 

Start ist um 09:00 Uhr, Ende ca. 13:00 Uhr. Im Theorieteil (ca. 3 Std.) geht es um Brandentstehung, Evakuierung und Vorschriften. Der Praxisteil findet draußen statt: Mit Wasser-, Schaum- und CO₂-Löschern übst du an realistischen Szenarien (u. a. Flüssigkeits-, Elektro- und Feststoffbränden) am Brandsimulator.

 

 

 

 

Normale Freizeitkleidung, angepasst an die Witterung, ist völlig ausreichend. Bitte achte auf festes Schuhwerk und wähle Kleidung, die auch im Freien getragen werden kann.

 

 

Nein. Im Gegensatz zum Erste-Hilfe-Kurs übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber.

 

 

Schnellste Antwort:

Die Ausbildung ist in der Praxis 2 Jahre gültig. Laut ASR A2.2 und DGUV 205-023 legt der Arbeitgeber das Intervall per Gefährdungsbeurteilung fest. In der Brandschutzordnung (Teil C) muss geregelt sein, wann eine Auffrischung erfolgt. Ohne abweichende Begründung gilt: alle 2 Jahre wie beim Erste-Hilfe-Kurs.

Ausführtliche Antwort: 

Leitfaden Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023

 

 

Nein. Eine rein virtuelle Ausbildung ist nicht zulässig. Der praktische Teil am Brandsimulator ist verpflichtend. Laut DGUV FBFHB-030 (12/2020) sind virtuelle Brandsimulationen für die Erstausbildung von Brandschutzhelfern nicht erlaubt.

 

 

 

Bild eines roten Telefonhörers mit den Worten Du hast noch Fragen? Als Parallax dargestellt.