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Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Hamburg und S-H
nach DGUV 205-023 | An euren oder unseren Standorten (HafenCity + Henstedt-Ulzburg)

Grundlegende Fragen zum Brandschutzhelfer? Schau Dir unser Video an!
mehr als nur ein Training mit Feuerlöschern!
Fragen zu unseren Brandschutzkursen? Hier gibt’s die Antworten
Schnelle Antworten auf die meisten Fragen
Nein. Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist ebenfalls die richtige Veranstaltung für eine Auffrischung und somit als Verlängerung für die Qualifikation geeignet.
Du kannst für den Brandschutzhelfer die InHouse Schulungen bzw. geschlossene Kurse aus folgenden Standorten wählen:
1. Dein Betrieb
2. Unseren Standort in der Hamburger Hafencity
3. Unseren Standort in Henstedt-Ulzburg (bei Norderstedt)
Die offenen Brandschutzkurse finden an unseren Standorten statt.
Ja. Die Brandschutzhelferausbildung entspricht und übertrifft die Vorgaben der DGUV 205-023 und der ASR 2.2
Nach der Veranstaltung erhältst Du eine Bescheinigung wahlweise physisch oder als PDF.
Wir starten die Veranstaltung um 09:00 Uhr und beenden den Tag gegen 13:00 Uhr. Drei Stunden davon verbringen wir im Seminarraum und behandeln die Themen der Brandentstehung und Verhütung, die richtige Gestaltung einer Evakuierung sowie die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften.
Der Praxisteil findet im Freien statt. Wir arbeiten mit Wasser, Schaum und Co2 Feuerlöschern am Brandimulator. Neben dem klassischen Feststoffbrand, trainieren wir das Löschen eines Flüssigkeitsbrandes, Elektrobrandes und demonstrieren die Gefahren von Druckbehältern.
Normale Freizeitkleidung entsprechend der Jahreszeit ist ausreichend.
Nein. Anders als beim Erste-Hilfe Kurs werden die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht von der BG übernommen.
Schnelle Antwort: Die Brandschutzhelferausbildung ist 2 Jahre gültig!
Ausführliche Antwort:
Zitat aus der [DGUV-Information 205-023]
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von
3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Zitat aus der [Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2)]
Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Konkret bedeutet dies, dass in Deiner Brandschutzordnung nach DIN 14096 im Teil C beschrieben sein muss, wie oft die Brandschutzhelfer fortgebildet werden müssen.
Analog zum Erste-Hilfe Kurs sind hier 2 Jahre das übliche Intervall. Eine Abweichung muss aus der Gefährdungsbeurteilung heraus gut begründet werden.
Nein. Die virtuelle Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nicht zulässig. Der Praxisteil am Brandsimulator ist verpflichtender Bestandteil.
Zitat: [DGUV Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern FBFHB-030 aus 12/2020]
Virtuelle Brandsimulationseinrichtungen sind für die Erstausbildung von Brandschutzhelfern nicht zulässig
