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Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Hamburg und S-H

nach DGUV 205-023 | An euren oder unseren Standorten (HafenCity + Henstedt-Ulzburg)

4 Zeitstunden
In Deinem Betrieb oder bei uns in Hamburg (HafenCity) oder Henstedt-Ulzburg (bei Norderstedt)
Umfangreiches Theorie- und Praxistraining
Die schnellste Buchung | minimaler Aufwand
Rechtliche und reale Sicherheit für Dich und Dein Unternehmen
Zertifikat nach DGUV 205-023 & ASR 2.2

5% reichen nicht aus!

Wenn Du nicht weißt, wie viele Brandschutzhelfer Du brauchst – In unserer FAQ finden gibts die Antwort.

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Fragen? Ruf uns an: 040/2285 23 99-0

FAQ

Schnelle Antworten auf die meisten Fragen

 

Nein. Ausbildungsveranstaltung zum Brandschutzhelfer ist ebenfalls die richtige Veranstaltung für eine Auffrischung und somit als Verlängerung für die Qualifikation geeignet. 

 

 

Du kannst für InHouse Schulungen / geschlossene Kurse aus folgenden Standorten wählen:

1. Dein Betrieb

2. Unseren Standort in der Hamburger Hafencity

3. Unseren Standort in Henstedt-Ulzburg (bei Norderstedt)

Die offenen Kurse finden an unseren Standorten statt. 
 

 

 

Ja. Die Ausbildung entspricht und übertrifft die Vorgaben der DGUV 205-023 und der ASR 2.2

Nach der Veranstaltung erhältst Du eine Bescheinigung wahlweise physisch oder als PDF.

 

 

 

Wir starten die Veranstaltung um 09:00 Uhr und beenden den Tag gegen 13:00 Uhr. Drei Stunden davon verbringen wir im Seminarraum und behandeln die Themen der Brandentstehung und Verhütung, die richtige Gestaltung einer Evakuierung sowie die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften. 

Der Praxisteil findet im Freien statt. Wir arbeiten mit Wasser, Schaum und Co2 Feuerlöschern am Brandimulator. Neben dem klassischen Feststoffbrand, trainieren wir das Löschen eines Flüssigkeitsbrandes, Elektrobrandes und demonstrieren die Gefahren von Druckbehältern. 

 

 

 

 

Normale Freizeitkleidung entsprechend der Jahreszeit ist ausreichend. 

 

 

Nein. Anders als beim Erste-Hilfe Kurs werden die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht von der BG übernommen. 

 

 

Schnelle Antwort: 2 Jahre

Ausführliche Antwort:

Zitat aus der [DGUV-Information 205-023]
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von
3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Zitat aus der [Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2)]
Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Konkret bedeutet dies, dass in Deiner Brandschutzordnung nach DIN 14096 im Teil C beschrieben sein muss, wie oft die Brandschutzhelfer fortgebildet werden müssen.
Analog zum Erste-Hilfe Kurs sind hier 2 Jahre das übliche Intervall. Eine Abweichung muss aus der Gefährdungsbeurteilung heraus gut begründet werden. 

 

 

Nein. Die virtuelle Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nicht zulässig. Der Praxisteil am Brandsimulator ist verpflichtender Bestandteil. 

Zitat: [DGUV Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern FBFHB-030 aus 12/2020]

Virtuelle Brandsimulationseinrichtungen sind für die Erstausbildung von Brandschutzhelfern nicht zulässig

 

 

 

Brandschutz ist Wertschöpfung