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Das Brandschutzkonzept (nach § 66 MBO) ist Teil der Baugenehmigung und beschreibt bauliche und organisatorische Brandschutzmaßnahmen. Die Brandschutzordnung (DIN 14096) regelt den betrieblichen Brandschutz, z. B. Schulungen, Zuständigkeiten, Evakuierung und Alarmabläufe. Notfallpläne gehören nicht ins Konzept, sondern in die Ordnung.

 

 

Der Brandschutzbeauftragte ist laut DGUV 205-003 für den organisatorischen Brandschutz im Betrieb verantwortlich – vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023 unterstützt im Brandfall und ist speziell im Umgang mit dem Feuerlöscher geschult. Beide Rollen sind wichtig, aber klar zu unterscheiden.

 

 

1. Spiegelt der Aushang (Teil A) 1:1 die brandschutztechnischen Einrichtungen Ihres Gebäudes wider?

2. Sind die Formvorschriften nach DIN 14096 gewahrt? (Schriftgröße, Piktogramme, Nennung des Objekts)

3. Entspricht die Gliederung des Teil B und C der DIN 14096?

4. Sind in der Brandschutzordnung die maßgeblichen objektspezifischen, brandschutztechnischen Maßnahmen enthalten?

5. Wurden Anforderungen aus dem Brandschutznachweis berücksichtigt?

6. Ist für Personen ohne Brandschutzausbildung eine plausible Organisation aus Ihrer Brandschutzordnung abzuleiten?

7. Ist die Brandschutzordnung Bestandteil der jährlichen Brandschutzunterweisung?

8. Hat jede Person Zugriff auf die aktuelle Brandschutzordnung?

9. Ist die Organisation in der Realität deckungsgleich mit der niedergeschriebenen? (Keine Konzepte für die Schublade!)

 

 

Die Brandschutzordnung muss den Vorgaben der DIN 14096 entsprechen („Regeln für das Erstellen und Aushängen“). Diese Norm legt u. a. Gliederung, Schriftgröße und grafische Gestaltung fest. Die aktuelle Fassung (Mai 2014) ist beim Beuth Verlag erhältlich und bildet den formellen Rahmen für jeden Betrieb.

LINK: DIN14096:2014-05 Beuth Verlag

 


 

Nein, eine rein virtuelle Ausbildung ist nicht zulässig. Der praktische Teil am Brandsimulator ist verpflichtend und wird von der DGUV gefordert. Nur der theoretische Teil darf z. B. per Webinar vermittelt werden.
Grundlage: DGUV Zusatzinformation FBFHB-030 (12/2020).

 

 

 

 

Nein. Im Gegensatz zur Erste-Hilfe-Ausbildung übernimmt die BG keine Kosten. Grund: Beim Brandschutz gibt es keine bundesweit einheitliche Schulung – der Bedarf ist abhängig von Brandrisiko und Objekt. Daher gilt das Bestellerprinzip. 

 

 

Rundzellen und Pouchzellen gelten als gefährlicher, da sie oft auf kritischen Kathodenmaterialien wie Lithium-Kobalt-Oxid basieren. Prismazellen mit LiFePO₄ (Lithium-Eisenphosphat) haben ein deutlich geringeres Risiko, da sie thermisch stabiler sind. Details stehen im Leitfaden zum sicheren Umgang mit Lithium-Akkus.

 

 

 

 

Ladevorgänge dürfen nur in geeigneten Ladeschränken erfolgen. Defekte Akkus sind sicher aufzubewahren. Geeignete Löschmittel müssen bereitstehen. Verboten sind: Laden großer Akkus ohne Schutz, private E-Bikes in Fluchtwegen, unbeaufsichtigtes Laden über Nacht (z. B. Werkzeuge, Flurförderzeuge). 
Ausführlicher wird es im Leitfaden. 

 


 

Eine einheitliche Form gibt es nicht, aber branchenübergreifend hat sich eine 3-Stufen-Struktur bewährt:

  1. Tätigkeiten erfassen (Wer macht was, womit?).

  2. Gefahren bewerten (z. B. Brand- oder Explosionsrisiken).

  3. Maßnahmen festlegen nach dem STOP-Prinzip und in die Brandschutzordnung integrieren.
    Details im Leitfaden.

Die Genaue Beschreibung findest Du im Leitfaden. 

 

 

Viele Gefährdungen im Betrieb sind bereits bekannt. DGUV-Publikationen, Fachverbände und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bieten praxisnahe Hilfen. Diese Quellen sollten unbedingt genutzt werden – meist muss das Rad nicht neu erfunden werden.

 

 

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